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Prüfungstermine und Antworten zu häufig gestellten Fragen

Prüfungstermine für
ZIS Sprengnetter Zert (S), (WG) und (AI)

Zeitraum schriftliche Prüfung mündliche Prüfung Abgabe Antrag Abgabe Zulassungsgutachten
Sommer 2024
18. April 2024
12., 13., 14. Juni 2024
5. Januar 2024
2. Februar 2024
Herbst 2024
18. September 2024
18. September 2024
9. April 2024
7. Mai 2024

Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel wird mit dem 3-stufigen Zertifizierungssystem verfolgt?
Im Hinblick auf die Anforderungen des Marktes hat die Sprengnetter Zertifizierung GmbH das bislang 2-stufige System um einen dritten Zertifizierungsabschluss erweitert.

Viele Sachverständige, die bereits erfolgreich am Markt tätig sind, konnten bisher das Qualitätssiegel der Sprengnetter Zertifizierung noch nicht erhalten, weil sie beispielsweise über keine für die bisherigen Qualifikationen ausreichende Berufserfahrung oder Gutachtenpraxis verfügen. Ihnen wird nun durch die Einführung eines neuen Zertifizierungsabschlusses der Zugang zu dem international anerkannten und zukunftsorientierten Qualitätssicherungssystem nach der DIN EN ISO/IEC 17024 ermöglicht.

Das 3-stufige Zertifizierungssystem orientiert sich am Bedarf der Nachfrager (Gerichte, Finanzverwaltung, Kreditinstitute etc.).

Welche Anforderungen an die Berufspraxis sind für die jeweilige Zertifizierungsstufe zu erfüllen?

ZIS Sprengnetter Zert (S):

  • Sachverständige mit einschlägigem (Fach-)Hochschulabschluss müssen eine mindestens 3-jährige immobilienbezogene Tätigkeit und eine mindestens 2-jährige Bewertungserfahrung nachweisen.
  • Ohne einen solchen Abschluss müssen eine mindestens 4-jährige immobilienbezogene Tätigkeit und eine mindestens 3-jährige Bewertungserfahrung nachgewiesen werden.

ZIS Sprengnetter Zert (WG):

  • Sachverständige mit einschlägigem (Fach-)Hochschulabschluss müssen eine mindestens
    4-jährige immobilienbezogene Tätigkeit und eine mindestens 2-jährige Bewertungserfahrung nachweisen.
  • Ohne einen solchen Abschluss müssen eine mindestens 6-jährige immobilienbezogene Tätigkeit und eine mindestens 3-jährige Bewertungserfahrung nachgewiesen werden.

ZIS Sprengnetter Zert (AI):

  • Sachverständige mit einschlägigem (Fach-)Hochschulabschluss müssen eine mindestens
    5-jährige immobilienbezogene Tätigkeit und eine mindestens 3-jährige Bewertungserfahrung nachweisen.
  • Ohne einen solchen Abschluss müssen eine mindestens 8-jährige immobilienbezogene Tätigkeit und eine mindestens 5-jährige Bewertungserfahrung nachgewiesen werden.
Wie ist der Ablauf einer Zertifizierungsprüfung?

Die Prüfungen für die jeweiligen Abschlüsse gliedern sich wie folgt:

 ZIS Sprengnetter Zert (S)

 1. Schriftliche Prüfung (zwei Teile: Erstellung von zwei Wertermittlungen und Bearbeitung von

Einzelfragen; Dauer insgesamt 4 Stunden)


 2. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten)

 „ZIS Sprengnetter Zert (WG)“ und ZIS „Sprengnetter Zert (AI)“


 3. Schriftliche Prüfung (drei Teile: Erstellung von zwei Wertermittlungen, Bearbeitung von Einzelfragen und Plausibilitätsprüfung eines Gutachtens; Dauer insgesamt 5 Stunden)

 
4. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten)


Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt durch einen Prüfungsausschuss, der regelmäßig aus drei Prüfern (jeweils mit langjähriger praktischer Erfahrung sowohl im Bereich der Wertermittlung als auch der Prüfungsdurchführung) besteht. Das Ergebnis der Prüfung wird von den Prüfern dokumentiert und dem Zertifizierungsausschuss zur Beurteilung vorgelegt. Im Fall des Nichtbestehens der Prüfung sind innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Wiederholungen der Gesamtprüfung in der gleichen Stufe möglich.

 
Müssen alle Abschlüsse durchlaufen werden?
Nein. Die Zertifizierung des jeweils niedrigeren Abschlusses ist keine Zulassungsvoraussetzung. Das heißt, die Zertifizierungen können unabhängig voneinander beantragt werden.
Wie erreiche ich den nächsthöheren Abschluss?
Zur Erlangung des jeweils nächsthöheren Abschlusses in diesem dreigliedrigen System werden Deltaprüfungen (Ergänzungsprüfungen) angeboten. In diesen Prüfungen hat der Kandidat im Wesentlichen lediglich die Kenntnisse nachzuweisen, die über die in der niedrigeren Stufe bereits abgeprüften Inhalte hinausgehen.
Können auch Prüfungsleistungen anderer Stellen anerkannt werden?

Ja. Sofern die für den jeweiligen Abschluss geforderten fachlichen Anforderungen bereits in einem Prüfungsverfahren bei einer anderen Stelle nachgewiesen wurden, kann auf eine erneute Prüfung bei der Zertifizierungsstelle verzichtet werden. Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass es sich bei dem vorausgegangenen Prüfungsverfahren um ein qualitätsgesichertes Prüfungsver- fahren handelt, welches in seinem Aufbau, Ablauf sowie dem Prüfstoff vergleichbar mit dem der Sprengnetter Zertifizierung GmbH ist.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Sie reichen das ausgefüllte Antragsformular bei der Zertifizierungsstelle ein. Nach erfolgter Antragsprüfung fordert die Zertifizierungsstelle weitere Unterlagen und Nachweise von Ihnen an:

  • Zeugniskopien der Ausbildungsabschlüsse
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zertifizierungsvertrag
  • tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • bei Antragstellern mit einer Nationalität aus dem nicht-deutschsprachigen Raum einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift in Form eines anerkannten Sprachtests
  • Nachweis der Berufs- und Bewertungspraxis
  • Zulassungsgutachten
Was passiert nach der Zertifizierung?

Während des Gültigkeitszeitraumes des Zertifikats unterliegen die zertifizierten Sachverständigen der Qualitätssicherung durch die Zertifizierungsstelle.

Zur Aufrechterhaltung ihrer fachlichen Qualifikation müssen die zertifizierten Sachverständigen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen (an mind. 3 Tagen pro Jahr) besuchen und die Teilnahmebescheinigungen bei der Zertifizierungsstelle einreichen.

Zusätzlich fordert die Zertifizierungsstelle Praxisgutachten an.

Wie ist der Ablauf der Rezertifizierung?

Die Rezertifizierung dient zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Die positive Bewertung der Überwachungsmaßnahmen ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Rezertifizierungsprüfung. Im Rahmen eines Fachgesprächs, analog zur mündlichen Prüfung, hat der zertifizierte Sachverständige nachzuweisen, dass sein Fachwissen dem aktuellen Stand des Zertifizierungsgebiets entspricht. Der Gültigkeitszeitraum des neuen Zertifikats beginnt mit dem Ablauf des alten Zertifikats. Die Rezertifizierung muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierungsurkunde beantragt werden. Antrag auf Rezertifizierung

Ihre Ansprechpartner der Sprengnetter Zertifizierung GmbH

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Zertifizierungsverfahren.

Marion Kierig
Leiterin Zertifizierung

T +49 (0) 2641 9130 1094
M zertifizierung@sprengnetter.de

Lukas Röwe
Stellvertr. Leiter Zertifizierung

T +49 (0) 2641 9130 1178
M zertifizierung@sprengnetter.de